Hygieneplan - Sarnow Grundschule Stralsund

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Hygieneplan

Corona - Pandemie
Hygieneplan der Grundschule Karsten Sarnow


1. Persönliche Hygiene
• bei Atemwegssymptomen (ARE) auf Handlungsempfehlung für Kitas und Schulen zurückgreifen
• bei medizinischen/psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen: ärztliche Bestätigung
• Belehrung: keine Umarmungen, Hände schütteln, mit den Händen nicht ins Gesicht fassen, Türklinken und andere Oberflächen möglichst mit Ellenbogen berühren, Husten- und Niesetikette einhalten
• regelmäßiges Händewaschen, mindestens 20 Sekunden: beim Betreten des Klassenraums, vor dem Essen, nach jeder Hofpause, nach jedem Toilettengang
• Räume und Flure regelmäßig  lüften: alle 20 Minuten im Klassenraum Stoßlüften, Fenster am Lehrertisch sind aufgeschlossen
• Mund-Nasen-Schutz im Schulhaus und auf dem Schulgelände für alle Lehrer(innen) sowie Personal, das in der Schule arbeitet (Dienstpflicht)
• Ausgenommen von der Mund-Nasenschutz-Pflicht sind: Personen bei der unmittelbaren Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme, Beschäftigte, die sich ALLEIN in einem Raum befinden
• Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf der schulischen Anlage befinden (z.B. Eltern) – bei Verstoß gegen Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes ist Verweis des Schulgeländes mit Dauer von einem Kalendertag möglich
• Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Schüler im Nahverkehr (auch an der Haltestelle), auf dem Schulweg (bei größeren Gruppen ohne Möglichkeit auf Einhalten des Mindestabstandes) und in der Schwimmhalle bis zur Umkleidekabine

2. Raumhygiene
• Alle Schüler werden möglichst nach Plan unterrichtet
• Aushang an den Türen vom Amt: Richtig Niesen und Husten, Die 10 wichtigsten Hygienetipps
• Räume und Flure regelmäßig lüften: Fenster am Lehrertisch aufgeschlossen, Stoßlüften/Querlüften alle 20 Minuten!
• Reinigung: gem. DIN 77400, Desinfektion nur ausnahmsweise als Wischdesinfektion
• tägliche Reinigung durch Reinigungsfirma und während der Schulzeit durch den Hausmeister: Bereiche, die oft frequentiert werden
• tägliche Reinigung aller Räume (Boden und Tische)
• im PC-Raum steht ein Oberflächenreiniger


3. Hygiene im Sanitärbereich
• Aushang am Waschbecken der Toilette vom Amt: Richtig Hände waschen
• Flüssigseife und Einmalhandtücher muss unbedingt immer vorrätig sein
• Auffangbehälter
• tägliche Reinigung zwingend notwendig
• Schüler nimmt Besetzt-Schild aus dem Klassenraum mit, Schild an die Toilettentür hängen, bei 3 mal besetzt: warten an der Bodenmarkierung mit entsprechendem Abstand (nur 1 Kind), ansonsten zurück in den Klassenraum

4.  Hofpausen

• ab 12. Oktober 2020 werden die Schüler(innen) der Klassen DFK 0 und 1 , 1a, 1b, 2a, 2b und JüL a und b in der ersten Hofpause auf dem Hortplatz beaufsichtigt und die Schüler(innen) der Klassen DFK 2, 3 und 4 auf dem Schulhof beaufsichtigt

5a. Sport
• Es findet kein Sportunterricht statt

5b. Musik / Darstellendes Spiel
• Ist eine Abstandsregelung von mindestens 2 m innerhalb der Räumlichkeit nicht möglich, ist auf Blasinstrumente und Gesang zu verzichten

6. Risikogruppen
• Schüler und Schülerinnen mit Vorerkrankung oder mit Risikofamilienmitglied müssen einen Antrag stellen, um von der Schulpflicht befreit zu werden (Antrag durch Sorgeberechtigten)

7. Organisatorische Maßnahmen
• Bei folgenden Symptomen: Fieber, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall und Erbrechen gilt Betretungsverbot der Schule. Lehrer und Kita-Betreuer dürfen das betroffene Kind separieren und von den Eltern abholen lassen. Ausnahme: negativ vorgelegter PCR-Test
• Bei Ablehnung des PCR-Tests durch die Eltern mindestens 7 Tage häusliche Absonderung bis zum vollständigen Abklingen der Symptome
• Dann Schulbesuch erst möglich
• Siehe Handlungsempfehlung (Stand 06.04.2021)
• Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten ist eine tägliche Dokumentation aller Kontaktpersonen der jeweiligen Klasse (im Klassenbuch) notwendig
• Unbedingt auch externe Kontaktpersonen dokumentieren: I-Helfer, Schulsozialarbeiterin, Sticer-Theater, Personen für Präventionsarbeit etc.
• Vermischungen der Klassen dokumentieren: Reli/Philo/DaZ – Schüler(innen), Vertretungen, Kinder die in andere Klassen gegeben werden (fehlendes Sportzeug, keine Schwimmtasche etc.)

8. Allgemeines
• Montags und donnerstags erfolgt eine freiwillige Selbsttestung in der Klasse
• Ist ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren
• Termine und Beratungen in der Schule unter Wahrung des Sicherheitsabstandes sicherstellen
• Das Kollegium ist dazu angehalten stets und in allen Räumen ab einer Personenzahl von 2 Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und auf einen Mindestabstand von 1.50 m zu achten
• Sofern es die technischen Gegebenheiten aller Beteiligten ermöglichen, sind für schulische Beratungen Videokonferenzen oder Telefonschaltungen zu nutzen – ist dies nicht möglich ist die Möglichkeit zu prüfen , das Kollegium in A und B – Gruppen einzuteilen: die jeweilige Anzahl von Erwachsenen Personen in einem Raum  muss sich an Abstandregel von 1,50 m messen lassen
• Gleiches gilt für Aufenthalte im Lehrerzimmer und Elternversammlungen
• ACHTUNG! Elternversammlungen , Veranstaltungen:
• Anzeige der Veranstaltung beim zuständigen Gesundheitsamt
• Mindestabstand UND Sitzmöglichkeit für jede teilnehmende Person
• Beachtung der hygienischen Anforderungen
• Erfassung der Anwesenden in einer Anwesenheitsliste
• Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern sind während der Elternversammlung auszuschließen

9.  Maßnahmen bei einem Corona – Fall

• enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Schulamt sowie den Horten
• Beschulung ausschließlich durch Klassenleiter
• Kinder ohne Klassenleiter werden in feste Gruppen aufgeteilt und dokumentiert
• Unterricht möglichst nach Plan ohne 6. Stunde für Klasse 3 und 4, verbleibende Stunden werden über den Distanzunterricht abgedeckt
• das Familienklassenzimmer, sowie Sticer-Theater werden bis auf Weiteres ausgesetzt

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