Sehr geehrte Eltern,
mit dem Schreiben des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 04.08.2020 und der Allgemeinverfügung der Landesregierung zum Besuch von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-VOV-2 vom 04.08.2020 gelten folgende Neuregelungen:
Wer das Schulgebäude betritt oder sich in oder auf allen schulischen Anlagen aufhält, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (Personal/Gäste bzw. Eltern).
Ausgenommen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind folgende Personen:
Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufen 1 – 4 besuchen (auch DFK).
Die Schulleitung
der Grundschule „Karsten Sarnow“ Stralsund